Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Firma Wienstroer GmbH und werden Inhalt dieses Vertrages. Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote gelten freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsschluss entsteht mit der Unterzeichnung des Angebotes/Vertrages durch den Auftraggeber.
§ 3 Behördliche Genehmigung
Der Auftraggeber wird auf Wunsch vom Auftragnehmer beim Bauantrag unterstützt. Der Auftraggeber ist berechtigt, gemäß §§ 346 ff. BGB vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Vorhaben durch die Behörde abgelehnt wird. Der Rücktrittserklärung ist eine Kopie des Ablehnungsbescheides beizufügen.
§ 4 Ausführungsfristen
Die Einhaltung einer vereinbarten Montagefrist setzt voraus, dass die behördlichen Genehmigungen vor Baubeginn bei uns eingegangen sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet eine reibungslose Durchführung der Montagearbeiten zu gewährleisten. Nach der Fertigstellung eines Bauvorhabens erfolgt eine schriftliche Bauabnahme durch die Wienstroer GmbH und dem Auftraggeber.
§ 5 Preise und Zahlung
Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb ist am Tag der Fertigstellung nach Rechnungserhalt auf das Konto, das in der Rechnung steht, zu überweisen. Sollten die Preise ( Einkauf ) Rohmaterial in der Lieferzeit steigen, so wird der Verkaufspreis dementsprechend angepasst. Diese gilt auch bei bestehenden Vertragsabschlüssen.
§ 6 Montage/Anlieferung
Die Montage/Anlieferung erfolgt wie im Angebot beschrieben. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Abstandsflächen nach den behördlichen Bestimmungen
abzustecken. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass er bauberechtigt ist. Der Bauplatz muss für die Montage frei von Hindernissen sein. Alle notwendigen Höhenangaben muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer bekannt geben, insbesondere wenn nach Fertigstellung der Bauplatz oberflächenbefestigt werden soll. Die Stellfläche sollte daher eben sein, gegebenenfalls muss diese nachträglich bauseits dem Höhenbezugspunkt angepasst werden. Materialien aus der vorhandenen Oberflächenbefestigung des Bauplatzes ( Pflaster, Steinplatten ) werden zwecks
Fundamenterstellung vom Auftragnehmer entnommen und nach Fertigstellung der Montage bis an den Pfosten angepasst. Der Auftraggeber ist verpflichtet Leitungen und Rohrleitungen dem Auftragnehmer
schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Wasser und Strom während der Montage zur Verfügung.